Gräber mit Blumen (c) pixabay.com

Neues vom Friedhof

Datum:
Mittwoch, 27. November 2019
Von:
Friedhofsausschuss

Kürzere Ruhefristen & aktualisierte Gebührenordnung

Nachdem das Projekt „Lebendiger Friedhof“ bereist mit der optischen Verschönerung begonnen hat, soll unser Friedhof auch generell attraktiver werden und sich den Anforderungen und Wünschen der heutigen Zeit anpassen. Ein Faktor sind dabei die Ruhefristen, die schon des Öfteren in der Diskussion standen.

Wir haben auf unserem Friedhof mit 30 Jahren eine sehr lange Ruhefrist. Leider hält sich hartnäckig der Glaube, dass wir selber diese Ruhefristen als Friedhofsverwaltung festlegen können. Richtig ist, dass die Fristen sich nach der Beschaffenheit des Bodens richten und nach umfangreichen Untersuchungen vom Regierungspräsidenten in Düsseldorf bestimmt werden. Dabei stellte eine Ruhefrist von 30 Jahren und die damit verbundene Pflege des Grabes früher kein Problem dar. Aber heute werden die Menschen älter und so kann es gut passieren, dass man das Grab der eigenen Eltern noch pflegen muss wenn man selber bereits fast 90 Jahre alt ist.

Genau hier wollten wir ansetzen und in Absprache mit der Landesregierung ist es uns gelungen, zumindest die Ruhefristen für Urnen von 30 auf 15 Jahre zu reduzieren. Gleichzeitig haben wir unsere Gebührenordnung an die geänderten Fristen angepasst.

Auch das zählt zu den Veränderungen auf unserem Friedhof. Die Friedhofsverwaltung und der Kirchenvorstand arbeiten tatkräftig daran, den Friedhof in dieser wirtschaftlich schweren Zeit für Besucher und Hinterbliebene attraktiver zu gestalten.