Unser Kirchenvorstand

(c) Pfarre St. Laurentius
Unser Kirchenvorstand

 

Unser Kirchenvorstand besteht aus Pfarrvikar Röring als dem Vorsitzenden sowie 16 gewählten Kirchenvorstehern. Diese werden für sechs Jahre in direkter und geheimer Wahl gewählt. Damit Kontinuität in der Arbeit des Kirchenvorstands gewährleistet ist, scheidet alle drei Jahre die Hälfte der Gewählten aus. Diese können aber wiedergewählt werden.
Alle Mitglieder leisten ihre Arbeit ehrenamtlich. Diese Tatsache entbindet jedoch nicht von einer ordnungsgemäßen und vollständigen Erledigung aller gestellten Aufgaben.

Die Aufgaben unseres Kirchenvorstandes sind:

  • Verwaltung von Vermögen
    Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in den Gemeinden: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen (z.B. Pfarrheime), Kindergärten, Grundstücke und ggf. Stiftungen/Fonds. Er kümmert sich um Vermietungen und Verpachtungen von Kircheneigentum, sowie um den Verkauf von Grundstücken oder die zukunftsorientierte Errichtung neuer Gebäude. Zudem muss er ein Vermögensverzeichnis führen, den Haushaltsplan aufstellen, die Kassen führen und die Jahresrechnungen einzelner Gruppierungen erstellen.
    Kurz gesagt muss ein Kirchenvorstand für die Verwaltung, Verwendung und Erhaltung des örtlichen Kirchenvermögens sorgen.

  • Mitarbeiterorganisation
    Als Dienstgeber für alle Angestellten ist der Kirchenvorstand bzw. der KGV verantwortlich für die Einstellung von direkten kirchlichen Mitarbeitern, z.B. Küster/in, Organist/in, Reinigungskräfte, Friedhofsmitarbeiter/innen, nicht jedoch für das pastorale Personal. Darüber hinaus kümmert er sich um alle Sorgen und Nöte seiner Angestellten.

  • Unterstützung des K-Teams
    Der Kirchenvorstand kümmert sich auch um die materiellen Voraussetzungen für den pastoralen/caritativen Einsatz in der Kirche. Diese verschafft den Seelsorgern den nötigen Freiraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch Entlastung in der Verwaltung.

  • Sitzungen und Beschlüsse
    Der Kirchenvorstand trifft sich in regelmäßigen Abständen zu den Kirchenvorstandssitzungen. Hier wird beraten, und es werden Beschlüsse gefasst, die immer sorgfältig geprüft und besprochen werden. Die Teilnahme an den Sitzungen alleine reicht jedoch nicht, um die Vielzahl an Aufgaben eines Kirchenvorstands zu erfüllen.
    Die Aufgaben zur Vor- und Nachbereitung von Kirchenvorstandssitzungen sind vielfältig: Beratungsgespräche, Verhandlungen, bauliche Kontrollgänge, Behördengänge, u.v.m.

  • Friedhof
    Auch die Verwaltung des Katholischen Friedhofs gehört zum Aufgabenfeld des Kirchenvorstands. Bereits in der letzten Wahlperiode hat der Kirchenvorstand begonnen, den Friedhof attraktiver zu gestalten. Hier ist aber weiterhin große Anstrengung gefragt, damit der Friedhof weiterhin mit den städtischen Friedhöfen konkurrieren kann.

  • Bauen und Vermieten
    Nachdem bereits große Bauprojekte erfolgreich durchgeführt worden sind (z.B. Fluchtpunkt, Wohnhaus mit 8 Parteien auf der Schroffstraße), ist der Kirchenvorstand seit 2018 als Bauherr eines großen Projekts tätig. Hierzu muss er wichtige Entscheidungen über die Planung des Bauprojekts treffen, Verhandlungen mit zukünftigen Mietern führen und über die Ausstattung beraten. Die intensive Zusammenarbeit mit dem Architekten ist hierbei unumgänglich. In den vorhandenen Gebäuden kümmern sich die jeweils beauftragten Kirchenvorstandsmitglieder um die Mieter und versuchen stets die vielfältigen Probleme zu lösen.